Für wen? – Azubis und Ausbildende sowie Personaler:innen.
Bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis (z.B. wegen Kündigung, Abmahnung, Fehlzeiten, Vergütung u.a.) muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Verhandlung vor dem Ausschuss vorausgegangen sein. Ein Schlichtungsgespräch bietet auch die Chance auf schnelle Problemlösung mit sachkundiger und erfahrener Unterstützung, denn Schwierigkeiten, die in einem Ausbildungsverhältnis auftreten, sind nicht damit gemeistert, dass man den Ausbildungsvertrag beendet.
Gemeinsam mit zwei Mitgliedern des mit Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden besetzten Schlichtungsausschusses wird zu diesem Termin ein schneller Einblick in den Ablauf, die Verfahrensweise und welche Konfliktfälle in der Schlichtungspraxis bearbeitet werden, gegeben. Informieren Sie sich aus erster Hand.
Veranstalter: IHK Berlin
Datum/Zeit
25.03.2025
09:00 - 10:00 Uhr