
4. Juni 2024: Drei Änderungen rund um die Ausbildungsgarantie führen zu Neuerungen – dies betrifft das Praktikum zur Berufsorientierung (nach Beendigung der Schule), den Mobilitätszuschuss für Auszubildende und die Einstiegsqualifizierung.
Bereits seit April fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.
Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.
Als drittes Element der Ausbildungsgarantie treten neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung in Kraft. Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt.