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17. Oktober 2022: „Mehr Digitalisierung – mehr Mandantenorientierung“ – das gilt für die modernisierte Ausbildungsordnung der angehenden Steuerfachangestellten ab 1. August 2023. Denn ob Steuererklärung, Betriebsprüfung oder Buchführung – ohne die Unterstützung durch digitale beziehungsweise elektronische Verfahren geht in den Kanzleien der Steuerberater und in der Finanzverwaltung mittlerweile (fast) nichts mehr. Zudem erwarten Mandantinnen und Mandanten bei steuer- und betriebswirtschaftlichen Fragen gut beraten zu werden.
Und um die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten modern und attraktiv zu gestalten, wurden darüber hinaus auch die neuen Standardberufsbildpositionen in die Ausbildung aufgenommen. Dadurch findet insbesondere das Thema „Nachhaltigkeit“ künftig eine besondere Berücksichtigung. Weitere Informationen zur modernisierten Ausbildungsordnung finden Sie hier.